Integrative Lerngruppen
Integrative Lerngruppen
Das gemeinsame Leben und Lernen von Behinderten und Nichtbehinderten findet auf der Grundlage des Konzepts Integrative Lerngruppen ( RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 19.05.2005 ) statt. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind Mitglieder der Klassengemeinschaft einer Jahrgangsklasse und nehmen an allen Unterrichtsangeboten und anderen Klassenaktivitäten teil. Sonderpädagogische Förder-
ung entfaltet sich also innerhalb der Klassengruppe, der Aspekt der sozialen Teilhabe am Klassen- und Schulleben steht gleichrangig neben den gezielten Maßnahmen zur Kompensa-
tion der individuellen Handicaps.
Aufgenommen werden vorrangig Schülerinnen und Schüler aus dem Gemeinsamen Unterricht der Grundschulen der Stadt Gütersloh; die Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf darf - bei 20 Regelschülern - 6 nicht übersteigen.
Die Integrationsklassen werden von einem Sonderpädagogen und mindestens einem Regel-
schullehrer geführt. Diese teilen sich die Aufgaben der Klassenleitung und entwickeln in der Zusammenarbeit ein aufeinander abgestimmtes Konzept der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Unterricht und Klassenleben.
Der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf wird in einem Förderplan dargestellt und in einem Prozess regelmäßiger Verständigung der beteiligten Lehrpersonen weiterentwickelt.
Der gemeinsame Unterricht muss eine weitgefächerte Differenzierung vorsehen und die Not-
wendigkeit der Organisation verschiedener Lernwege berücksichtigen. Die Planung von Unter-
richt als wichtiger Entwicklungsphase bedarfsspezifischer Unterrichts- und Teamarbeit wird in für alle Partner verlässlichen Planungs Zeit Räumen organisiert und als besonderes Feld der Organisationsentwicklung reflektiert.
Individualisiertes Lernen findet in besonders dafür vorgesehenen Gruppenräumen statt. Diese stehen auch anderen Angeboten der Lernförderung kleiner Gruppen offen.
Ein nach Jahrgängen abgestuftes Konzept der Berufswahlorientierung begleitet die Schüler-
innen und Schüler mit besonderem Förderbedarf auf dem Weg in Beruf und Eigenständigkeit zum Abschluss der Schulzeit.
Als Schulabschlüsse vergeben werden können alle Abschlüsse der vergleichbaren Förder-
schulen. Bei längerfristiger zielgleicher Unterrichtung kann auch der Hauptschulabschluss vergeben werden. Grundlage sind die §§ 19 sowie 21 bis 31 AO-SF.
(Mehr dazu demnnächst auf dieser Seite)
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