Änderung des Testverfahrens ab dem 28.2.

Immunisierte müssen sich nicht mehr testen lassen

Mit Schulmail vom 17.2.2022 hat das Schulministerium mitgeteilt, dass ab dem 28.2. die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (geimpft/genesen) aufgehoben wird. Dies gilt für Schüler*innen, Lehrkräfte sowie für weitere an der Schule beschäftigte Personen.

Weiterhin bleibt es bei drei Testungen pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag). Natürlich ist es auch möglich, dass Immunisierte an den Testungen freiwillig teilnehmen.

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© Janusz Korczak - Gesamtschule Gütersloh